Seit der zweiten Jahreshälfte 2011 ist es nun möglich Google Analytics in Deutschland rechtssicher einzusetzen. Das Webtracking, also das Beobachten des Nutzerverhaltens auf den eigenen Webseiten, unterliegt bestimmten Anforderungen, die sich aus dem deutschen Datenschutzrecht ergeben. Minimum bisher war es bisher, eine Datenschutzerklärung auf dem Webportal zu hinterlassen, um die User darüber zu informieren, dass ihr Surfverhalten „nachgehalten“ wird.
Inzwischen ist Google den Monita der Datenschützer hinsichtlich des Trackings kompletter IP-Adressen nachgekommen. Die IP-Adresse ist die Surfadresse, mit der ein Computer auf einer Seite erkennbar ist. Google bietet nun eine Lösung an, wie man den Codeschnipsel (der zum Tracken in den Quellcode jeder einzelnen Webseite eingebaut werden muss) anpassen kann, sodass die letzten Zeichen der IP-Adresse abgeschnitten werden. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte IP-Maskierung “_anonymizeIp()” im Analytics-Code.